Podologie ist die nichtärztliche Heikunde am Fuß. Die
Bezeichnung leitet sich vom griechischem pous () - Genitiv
podos () für „Fuß“ und logos () für „Lehre/Kunde“ ab.
Die Ausbildung zum / zur Podologen/-in ist eine
zweijährige Vollzeitausbildung an einer staatlich
anerkannten Podologieschule
Sie besteht aus theoretischem und praktischem Unterricht
sowie vilen Wochen externen Praktika in Podologiepraxen
und bei Fachärzten mit der Fachrichtung Orthopädie,
Diabetologie und Dermatologie. Die Ausbildung schließt
mit einer staatlichen Prüfung ab. Schwerpunkte der Aus-
bildung sind das Wissen über die Anatomie und Physiologie
des Menschen. Insbesondere Prävention, Rhabilitation und
Therapie bei Fußproblemen stehen im Vordergrund.
Der Podologe / die Podologin führt unter Berücksichtigung
der hygienischen Erfordernisse selbstständig
Fußbehandlungen durch. Er/Sie erkennt pathologische
Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen am Fuß,
die eine ärztliche Behandlung erfordern und führt
gegebenenfalls auf ärztliche Verordnung hin, diese
Behandlung aus.
Für alle niedergelassenen Podologen/-innen sowie ihren
Mitarbeitern, die podologische Leistungen nach den
Heilmittelrichtlinien erbringen, besteht eine
Fortbildungspflicht. Zahlreiche vorgeschriebene
Schulungen pro Jahr gewährleisten, dass alle unsere
Leistungen stets nach den aktuellsten Qualitäts- und
Hygienestandards erbracht werden. Darüber hinaus werden
unsere Praxen regelmäßig von den Krankenkassen
überprüft.